19. September 2016

Ein neues Fahrrad von der Versicherung? Hamburger Detektei ermittelt bei Versicherungsbetrug

Wenn Fantasie-Schäden über die Versicherung abgerechnet werden sollen

Um ein Fahrrad zu versichern, bedarf es keiner teuren Spezialpolice. Das Fahrrad gehört zum Hausrat und ist damit automatisch über die Hausratversicherung gedeckt. Das gilt grundsätzlich auch für E-Bikes oder Pedelecs, solange diese kein Moped-Kennzeichen benötigen. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, auch alte, gebrauchte Sachen werden mit dem aktuellen Neupreis entschädigt. Für manchen ist die Versuchung deshalb groß, sein nicht mehr ganz intaktes Fahrrad auf Kosten der Versicherung zu ersetzen. Doch damit macht sich der Versicherungsnehmer des Versicherungsbetrugs und somit einer Straftat schuldig.

 

Auch wenn Versicherungsverträge vom gegenseitigen Vertrauen leben und die Versicherer nicht jeden Schadenfall als möglichen Betrug behandeln, entsenden sie doch immer wieder Ermittler wie unsere Versicherungsdetektive in Hamburg, die sich mit den üblichen Tricks der Täter bestens auskennen und sie gerichtsfest überführen. Aus dem vermeintlichen Kavaliersdelikt zur Aufbesserung der Haushaltskasse wird auf diese Weise schnell eine unangenehme strafrechtliche Verfolgung der eigenen Person. Gerne wird die Kurtz Detektei Hamburg deutschlandweit auch für Ihr Versicherungsunternehmen tätig: 040 2320 5053.

Einfacher Diebstahl muss gesondert versichert werden | Kaum Ermittlungsmöglichkeiten für Detekteien und Behörden

Am häufigsten wird beim Fahrraddiebstahl betrogen. Die Hausratversicherung deckt in der Basisversion nur den Einbruch, also etwa den Diebstahl des Fahrrads aus dem verschlossenen Keller, der Garage oder auch aus dem abgeschlossenen Garten ab. Fehlende oder unplausible Aufbruchspuren lassen Zweifel an der Schadenschilderung aufkommen.

 

Das Informationsportal fahrradexperten.com zeigt die Möglichkeit der Erweiterung der Hausratversicherung auf einfachen Diebstahl, also auf die Entwendung des Fahrrades zum Beispiel aus dem Fahrradständer vor dem Supermarkt. Da es hier meist keine Spuren und auch keine Videoaufzeichnungen gibt, ist ein gesicherter Nachweis kaum zu führen. Entsprechend haben auch unsere Privatdetektive in Hamburg nur wenige Möglichkeiten, einen Gegennachweis zu erbringen. Immerhin verlangen die Versicherer zumindest eine polizeiliche Anzeige, um die Hemmschwelle für einen vorgetäuschten Diebstahl zu erhöhen. Außerdem ist ein Anschaffungsnachweis zu erbringen. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss mit einer pauschalen Kürzung der Entschädigung rechnen.

Tatsächlicher Diebstahl wird künstlich vergrößert

Betrogen wird beim Fahrraddiebstahl aber nicht nur durch die Anzeige eines Diebstahls, während das Fahrrad in Wahrheit illegal entsorgt wird. Ist das Rad tatsächlich weg, wird der Schaden künstlich vergrößert, indem handschriftliche Belege des Händlers nachträglich manipuliert werden. Mittels Spurensicherung, Recherche und Software-Lösungen ermitteln unsere Detektive in Hamburg Veränderungen an eingescannten Rechnungen, prüfen etwaige Widersprüche zwischen dem angegebenen Fahrradtyp und dem überhöhten Rechnungsbetrag und machen gegebenenfalls den Original-Verkäufer ausfindig, um einen Abgleich der Belege vollziehen zu können. Gern beraten wir Sie als Versicherer, sollten Sie den Verdacht hegen, einen Fall von Versicherungsmissbrauch oder -betrug auf dem Tisch zu haben: kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de.

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Auch die vorsätzliche Zerstörung von Versicherungsgegenständen gehört zum Versicherungsbetrug; das Abbrennen von Gebäuden ist die hierbei wohl krasseste und skrupelloseste Form. Deutlich häufiger kommen die oben geschilderten Tatbestände vor.

Verfasser: Tobias Neumann (Gastautor)

 

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