Das Verhältnis des beschäftigenden Betriebs zu Außendienstmitarbeitern, Fahrern, Externen und anderen Firmenmitarbeitern beruht auf Vertrauen. Die fehlende Kontrolle und die relative Unabhängigkeit dieser Berufsgruppen verleitet den einen oder anderen Mitarbeiter, private Kosten auf die Firma umzuwälzen – Reparaturen am eigenen Auto, die über den Firmenwagen abgerechnet werden, Fahrten zur Großmutter, ein Rendezvous als Geschäftsessen usw.
Bei vertrauensvollen Beschäftigungsverhältnissen fallen solche Dreistigkeiten mitunter erst nach Monaten und Jahren auf. Der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen ist enorm, die Summe leider im Nachhinein kaum zu beziffern und somit auch nur zu einem geringen Teil gegen den Täter einklagbar. Dabei kennt die Rechtssprechung bei Betrug kein Pardon, das Strafmaß richtet sich nicht nur nach der Höhe des entstandenen Schadens, sondern auch nach der Häufigkeit des Deliktes (siehe auch: Betrug § 263 StGB).
Über die möglichen Vorbeugungsmaßnahmen und Nachweismöglichkeiten von Arbeitszeit-, Abrechnungs- und Spesenbetrug informieren Sie gern die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Hamburg: 040 2320 5053.
Neben überhöhten Spesenabrechnungen für Dienstfahrten, Hotel und Gastronomie werden auch fingierte Arbeitsnachweise eingereicht. Oftmals gilt: Je größer die Entfernung des Außendienstmitarbeiters zur Geschäftsniederlassung, desto dreister sind die Täter.
Ein Beispiel: Ein fränkisches Unternehmen vertreibt seine Ware bundesweit, die Außendienstmitarbeiter bedienen jeweils ein recht großes Gebiet in Deutschland. So unterliegt dem einen Arbeitnehmer z.B. das Ruhrgebiet, einem anderen Niedersachsen, einem Dritten Berlin usw. – zwei bis drei Außendienstmitarbeiter teilen sich jeweils ein Bundesland. Die Kundentermine werden von der Zentrale organisiert und an die Außendienstmitarbeiter weitergeleitet. Nun wird sich kaum ein Unternehmer aus Franken die Mühe machen, seinen Mitarbeitern bis nach Hamburg hinterherzufahren. Folglich kann sich der Arbeitnehmer sicher sein, dass er unbeobachtet seiner Arbeit nachkommen – oder faulenzen kann.
Jener Außendienstmitarbeiter, selbst wohnhaft in seinem Einsatzgebiet Hamburg, schläft nun morgens erst einmal aus, frühstückt ausgiebig mit seiner Frau und macht sich dann an die ihm genehme Arbeit: Auf seinem Terminplan stehen acht Kundenbesuche für diesen Tag, die ersten sechs davon streicht er durch und versieht sie mit Vermerken wie "nicht angetroffen", "neuen Termin legen", "Kunde erkrankt" usw. Nachdem er mit seiner Frau zu Mittag gegessen hat, setzt er sich in sein Firmenfahrzeug und fährt zu den beiden Kunden, die noch im Terminkalender offen sind. Zwischenzeitlich ist seine Frau mit ihrem eigenen Wagen einkaufen gefahren, hat die Kinder von der Schule abgeholt oder die Verwandtschaft besucht. Der Mitarbeiter kehrt heim, steigt um in den Wagen seiner Frau und fährt damit zur Tankstelle. Die Tankquittung reicht er bei seinem Arbeitgeber ein. Diese Vorgehensweise wiederholt er an zwei von fünf Arbeitstagen in der Woche.
In diesem Fall betrügt der Außendienstmitarbeiter seinen Arbeitgeber mehrfach:
• Er rechnet seine Freizeit als Arbeitszeit ab (Arbeitszeitbetrug).
• Er rechnet die Tankquittung seiner Frau als Spesen ab (Spesenbetrug).
• Nicht eingehaltene Termine haben Kunden verprellt.
In diesem Beispiel hat es mehrere Monate gedauert, bis der Mitarbeiter aufgefallen ist, da sich auch die Kunden, die trotz avisiertem Besuch nicht angefahren wurden, nicht bei der Unternehmenszentrale meldeten. Letztlich jedoch fielen der Zentrale die geringen Abschlussquoten und die mangelnde Rentabilität des Mitarbeiters auf. Folglich setzte sich der Unternehmer mit den Detektiven der Kurtz Wirtschaftsdetektei Hamburg in Verbindung, um seinen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug untersuchen zu lassen. Nach einer Woche Observation war das falsche Spiel aufgedeckt, nach zwei Wochen die Regelmäßigkeit der Verstöße gerichtsverwertbar nachgewiesen.
Falls Sie sich der Loyalität Ihrer Mitarbeiter nicht sicher sind, beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Angestellten und freien Mitarbeiter unauffällig im Auge behalten können. Die langjährige Erfahrung unserer Detektive befähigt die Kurtz Detektei Hamburg, fallspezifisch und bundesweit zu ermitteln. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: 040 2320 5053 oder per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-hamburg.de.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Hamburg werden von den Colonnaden in Hamburg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Hamburg, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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