Diebstahl und Unterschlagung durch Mitarbeiter

Beim Diebstahl am Arbeitsplatz müssen zwei Kategorien unterschieden werden: der Diebstahl zum Nachteil eines Kollegen/einer Kollegin und der Diebstahl bzw. die Unterschlagung als Schädigung des Arbeitgebers. In beiden Fällen ist die Tat jedoch ein Eigentumsdelikt zur Bereicherung des Diebes und somit strafrechtlich relevant. 


Bei der Observation, Überführung und Beweissicherung von Dieben in Ihrem Betrieb helfen Ihnen die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Hamburg fachkundig und rechtssicher weiter: 040 2320 5053.

Manchmal fängt es mit einer Büroklammer an

Entgegen der landläufigen Meinung, dass das Mitgehenlassen von Kleinteilen wie Büroklammern, Kugelschreibern und ähnlichem ein Kavaliersdelikt sei, ist Diebstahl jeder Art eine Straftat. Zwar werden Verfahren bei Geringfügigkeit in der Regel eingestellt, doch kann man davon ausgehen, dass ein einmal auffälliger Mitarbeiter diese Tat nicht zum ersten und auch nicht zum letzten Mal begangen hat. In der Summe führt auch der systematische Diebstahl von geringwertigen Gegenständen zu erheblichem Schaden.

 

Wahrscheinlich wird kaum ein Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, weil sich ein Mitarbeiter einen Kugelschreiber angeeignet hat, doch wird jener Arbeitgeber kaum wohlwollend beide Augen verschließen, wenn zum Beispiel ein Lagerarbeiter "versehentlich" aus einer Lieferung nagelneuer Tablets eines in seinen Rucksack steckt. Abgesehen vom Vertrauensbruch und dem Tatbestand des Diebstahls besteht hier häufig die Gefahr, dass der Mitarbeiter dies regelmäßig tut und das Diebesgut weiterverkauft. Damit kommt der Straftatbestand der Hehlerei (§ 259 StGB) hinzu, und es drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. 

Diebstahl und Unterschlagung an der Ladenkasse

Leichtes Spiel haben oft gerade Mitarbeiter, die im Kassenbereich arbeiten. Hier bieten sich, abhängig von der jeweiligen Größe des Einzelhandelsunternehmens und der Art des Kassiervorgangs, verschiedene Möglichkeiten des Diebstahls.

 

Ein paar exemplarische Vorgehensweisen von Eigentumsdelikten durch Mitarbeiter im Kassenbereich: 

  • Möglichkeit 1: Der Kunde hat es eilig, legt das Geld für die Ware passend auf die Kassentheke und geht. Der Kassierer steckt das Geld in die Kasse, ohne den Betrag einzugeben, nimmt das Geld anschließend in einem unbeobachteten Augenblick wieder heraus und eignet es sich an.
  • Möglichkeit 2: Der Kunde hat ein teures Gerät ausgewählt und versucht, an der Kasse den Preis herunterzuhandeln mit dem Hinweis, dass er weder Kassenbeleg noch Quittung benötige. Der Kassierer nimmt den verminderten Betrag an sich und steckt ihn in die eigene Tasche.
  • Möglichkeit 3: Der Kassierer hat einen Komplizen. Dieser kauft im Geschäft ein und fährt mit dem gut gefüllten Einkaufswagen zur Kasse. Dort packt er jedoch nur einen Teil der Waren auf das Laufband, einige teure Artikel lässt er im Einkaufswagen. Den Erlös aus dem Verkauf der nicht kassierten Waren teilen sich der vermeintliche Kunde und der Kassierer später.

Nachweis von Diebstahl und Unterschlagung an der Kasse durch unsere Hamburger Detektive

Kassendiebstahl kann vorwiegend über zwei Ermittlungswege nachgewiesen werden: einmal Observation, zum anderen Testkäufe bzw. Ehrlichkeitstests. Beide Taktiken sind nicht in jedem Umfeld möglich, weshalb sich unsere Detektive aus Hamburg vor der Festlegung der Ermittlungstaktik mit den Begebenheiten vor Ort vertraut machen müssen, um den optimalen Weg wählen zu können. 

 

Sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Observation des Kassenbereichs, z.B. mit Unterstützung durch verdeckte Videotechnik, gegeben, bietet sich diese Maßnahme natürlich an. Ist das nicht möglich, können unsere Hamburger Detektive zum Ehrlichkeitstest greifen, der unter anderem auf der oben genannten Möglichkeit 2 des Diebstahls basiert. Hierbei unterbreitet der Detektiv dem verdächtigen Mitarbeiter ein "unmoralisches Angebot".

 

In anderen Fällen ist es sinnvoll, Testkäufe durchzuführen und dabei genau zu beobachten, was mit dem entgegengenommenen Geld passiert und ob der Kauf quittiert wird. Testkäufe können nicht nur dazu dienen, Mitarbeiter bewusster Delikte wie Diebstahl und Unterschlagung zu überführen, sondern auch dazu, die Betriebsabläufe, die Gründlichkeit und die Motivation Ihrer Angestellten zu prüfen. Es handelt sich um eine Maßnahme der Selbstkontrolle des Unternehmens, durch die Schwachstellen und Verbesserungspotenziale in den betrieblichen Abläufen sichtbar gemacht werden können. Lassen Sie sich durch unsere Hamburger Detektive beraten: 040 2320 5053.

Mann übergibt Kassiererin eine Zahlungskarte; Kurtz Detektei Hamburg, Wirtschaftsdetektei Hamburg, Detektiv Hamburg, Privatdetektiv Hamburg

Unterschlagung an der Kasse ist bei bargeldloser Zahlung kaum zu verwirklichen, doch wenn Bargeld ins Spiel kommt, zeigen viele Mitarbeiter Einfallsreichtum.

Nicht jeder nette Kollege ist ein angenehmer Zeitgenosse

Der Albtraum eines jeden ehrlichen Mitarbeiters ist wohl der vermeintlich nette Kollege, der entweder gezielt auf die passende Gelegenheit wartet oder einfach die Gunst der Stunde nutzt, um sich am Eigentum des lauteren Mitarbeiters zu vergreifen. Ein Kollege, mit dem man vielleicht schon jahrelang zusammenarbeitet und von dem man denkt, dass man ihm vertrauen kann. Man hatte doch nur ganz kurz das Büro verlassen, und jetzt ist das Smartphone verschwunden. Doch wer war es? Im Büro sitzen über 20 Mitarbeiter – wie soll man den Täter ausfindig machen?


Bei den Langfingern im Büro liegt Hamburg auf Platz 2 der bundesweiten Statistik, wahrlich nicht rühmenswert. Lediglich Berlin auf Platz 1 ist durch geringfügig höhere Fallzahlen noch vor der Hansestadt Spitzenreiter (Stand April 2015) – doch das wird die Betroffenen kaum trösten. Kommt es auch nur ein einziges Mal zu einem solchen Vorfall, beginnen die Mitarbeiter, sich gegenseitig zu misstrauen, und das wiederum beeinflusst das Betriebsklima negativ zuungunsten der Arbeitsmoral und -effizienz. Damit es gar nicht erst so weit kommt, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Gerade bei großen Unternehmen, unabhängig davon ob es sich um Büro-, Lager- oder Verkaufsräume handelt, sollte jeder Mitarbeiter seine Wertsachen unter Verschluss halten – im Spind, im abschließbaren Rollcontainer oder im verschließbaren Schrank. Erfahrungsgemäß zahlt die eigene Hausratversicherung nur, wenn die Wertgegenstände sicher, das heißt unter Verschluss, untergebracht sind.


Bei der Prävention ebenso wie bei der Ermittlung des Täters stehen Ihnen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Hamburg mit Rat und Tat zur Seite: 040 2320 5053.

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