Die Arbeitslosenquote lag in Hamburg im Mai 2015 bei 7,5 % – das sind 1,2 % mehr als im Bundesdurchschnitt. Trotzdem können sich die meisten hochqualifizierten Fachkräfte aussuchen, wo sie gern anheuern möchten. Im Gegensatz beispielsweise zum bevölkerungsreichen Ruhrgebiet mit einem Arbeitssuchendenanteil von durchschnittlich rund 10,5 % geht es den Hamburgern vergleichsweise gut, was viele jedoch nicht davon abhält, einer unerlaubten Nebenbeschäftigung nachzugehen. Eine zweite Beschäftigung kann sowohl den Fokus auf die Haupttätigkeit trüben, als auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein, wenn es sich um eine Tätigkeit in Konkurrenz zum eigentlichen Arbeitgeber handelt.
Bei einem solchen Verdacht können die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Hamburg mittels Observation des betreffenden Mitarbeiters meist schnell für Klarheit sorgen: 040 2320 5053.
Da Arbeitnehmer häufig die Nebentätigkeit der Krankenkasse und der Sozialversicherung verschweigen – also schwarz arbeiten – entstehen der Gesellschaft jährlich Schäden in
Millionenhöhe. Hinzu kommt der Schaden des jeweiligen Arbeitgebers, der ggf. die Lohnfortzahlung im (vorgetäuschten) Krankheitsfall tragen und bei einem Engpass im Arbeitsablauf zusätzlich eine Aushilfe einstellen muss oder sich im
schlimmsten Fall sogar mit einem gut informierten Konkurrenten konfrontiert sieht, da sein Arbeitnehmer widerrechtlich Betriebsinterna weitergeleitet hat.
Daher sollte selbst beim kleinsten Anfangsverdacht ein Detektiv zu Rate gezogen werden, bevor der Schaden nicht mehr tragbare Ausmaße annimmt. Die Ermittler der Kurtz Detektei Hamburg stehen Ihnen in diesen Fällen bei und tragen gerichtsverwertbare Beweise zusammen.
Grundsätzlich steht es natürlich jedem Bundesbürger frei, in seiner Freizeit Nebentätigkeiten nachzugehen. Oftmals wird in den Arbeitsverträgen aber zumindest eine Informationspflicht des Arbeitnehmers bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit festgelegt. Heikel wird es natürlich, wenn durch den Nebenjob ein Interessenkonflikt entsteht. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird oder wenn die gesetzlich zulässige Maximalarbeitszeit pro Woche regelmäßig überschritten wird. Auch ist es im Normalfall nicht gestattet, im Urlaub einer Nebentätigkeit nachzugehen. Denn diese Zeit soll zur Erholung dienen und unter anderem vermeiden, dass das Leistungsniveau des Mitarbeiters infolge einer Überbelastung sinkt. Oft finden unerlaubte Tätigkeiten sogar schwarz statt – mit Ihren Kunden und Ihren Materialien. Der finanzielle Schaden für Ihr Unternehmen ist enorm.
Die Detektive unserer Hamburger Wirtschaftsdetektei observieren Ihren Mitarbeiter und liefern Ihnen gerichtsfeste Beweise. Sollte sich der Verdacht bestätigen, ist der Mitarbeiter in der Regel schadensersatzpflichtig. Holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht. Die Kurtz Detektei Hamburg hilft: 040 2320 5053.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Hamburg werden von den Colonnaden in Hamburg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Hamburg, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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